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                           Tim Köster's Sportbootführerschein See,Binnen,UKW-Funk,SKS-Schein Trainer  frei  

                                Prüfungsfragen für die Seenotsignalmittelprüfung

                                  Die neuen Funktexte in englisch unter diesem Link vorgesprochen Abhörbar klick hier

                                 Handbuch Binnenschifffahrtsfunk zum üben für die Binnenprüfung : download

                          Anschriften der Prüfungsausschüsse des DMYV

                                  Ärztliches Zeugnis für Führerscheinbewerber See und Binnen

                                Antrag auf Zulassung für den Sportbootführerschein See

 

                                                                                                                     

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Schulferien
Ferien nach  Bundesländern
  

 

                                     

ww.hanseboot.de                     

49. Internationale Bootsausstellung Hamburg       

Hanseboot 25.10.-2.11.2008

täglich 10 - 18 Uhr , Mittwoch bis 20 Uhr

Mit der hanseboot wird jetzt die neue Wassersport-saison 2005 eröffnet. Verschiedene Marktführer präsentieren Weltpremieren, Neuheiten und aktuelle Trends. SIE, als Besucher, können zu diesem Zeitpunkt aus dem hochwertigen Angebot ordern, testen und vergleichen. Ein umfassendes Angebot in den verschiedensten Wassersportbereichen wird geboten.

http://www.ems-marine.com/NewsLetter/newsletter09/HH_HP.jpg Ausgestellt wird insgesamt auf ca. 70.000 qm in 12 Hallen, dem Freigelände und dem hanseboot-Hafen mit ca. 70 Liegeplätzen. Rund 130.000 kompetente Besucher sind jedes Jahr aufs Neue von der hanseboot begeistert. Den Hallenplan gibt es hier.
mit art maritim / hanseboot - Hafen


 

  
 

   47.Interboot-Friedrichshafen 20.09.08 - 28.09.08    www.interboot.de

BOAT  BRNO 22. - 25.November 2007:
4. Int. Boots- und Wassersport- Ausstellung in Brün. Gemeinsam mit Sport Life und Caravaning.

    BOOT DÜSSELDORF 19.01.08 -27.01.08:
39. Internationale Bootsausstellung Düsseldorf, nicht nur ein Messeereignis sondern auch ein internationaler Sport-, Gesellschafts-, Kunst- und Medien-Treffpunkt.
 www.Boot.de

Wir waren auf der Messe ! Hier 57 Bilder aus den Hallen >Impressionen
 

PARIS INTERNATIONAL BOAT SHOW
Der Pariser Boots-Salon ist mit 275.000 Besuchern und über 950 Ausstellern das Highlight vor Jahresende
.

 

Schiffsfahndungssystem im Internet 

Sachfahndung im Internet - Ein kostenfreier Service für alle Geschädigten !


www.Sachfahndung.de

Klick hier Liste der führerscheinfreien Sportbootmotoren

 

 

 

Aktuelle Informationen !

Keine Zulassung mehr für „alte“ Seefunkgeräte durch die RegTP

Die nachstehend aufgeführten Information sollen auf etwaige Probleme insbesondere bei Erwerb oder Verkauf von „neuen“ und gebrauchten Seefunkanlagen aufmerksam machen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verbindlich sind in jedem Fall die in den amtlichen Veröffentlichungen bekannt gegebenen Angaben.

Für den Seefunkdienst sind zum 1. Januar 2004 neue Funkausrüstungsrichtlinien in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen sind im Amtsblatt 23/2003 unter der Mitteilung Nr. 361/2003 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post  (RegTP) veröffentlicht worden. Die neuen Richtlinien basieren dabei auf den Radio Regulations 2001 (RR = internationale Vollzugsordnung für den Funkdienst /VO Funk). Die neuen Ausrüstungsvorschriften werden lt. Auskunft der RegTP Hamburg auch in der nächsten Ausgabe der MfS (Mitteilungen für Schiffs- und Seefunkstellen) veröffentlicht werden (Veröffentlichungstermin: ??).

Konsequenz für Sportskipper

UKW-Seefunkanlagen, die nicht den ab 1.1.2004 geltenden Richtlinien entsprechen, werden  von der Regulierungsbehörde nicht mehr für die Benutzung an Bord zugelassen! Das gilt auch für Funkgeräte, die sich beim Kauf eines Bootes an Bord befinden (und bis dahin u.U. noch eine Zulassung hatten). Vorhandene Funkanlagen haben allerdings Bestandsrecht, solange sich die Eigentumsverhältnisse am Boot nicht ändern. Problemfälle könnten eintreten, wenn sich jemand etwa im Herbst/Winter 2003 ein Funkgerät älteren Typs  gekauft hat und es erst im Frühjahr 2004 einbauen und bei der RegTP anmelden möchte.

 ! Auch für DSC Controller gelten neue Richtlinien hinsichtlich der Betriebsklassen !

 Käufer und Verkäufer von UKW-Seefunkanlagen und DSC Controllernbzw. UKW Anlagen mit integrierten DSC Controllern sollten sich vor der  Transaktion über die „Wieder“-zulassungsfähigkeit des Gerätes kundig machen. Unsere Empfehlung: Auskünfte direkt bei der RegTP Hamburg, Tel. 040-236 55 0, einholen.

 Technische Hintergründe:

Für die Einführung des AIS (Automatic Identification System) wurden die UKW Seefunk-Duplexkanäle 87 und 88 vorgesehen. Diese Kanäle müssen in den Funkgeräten auf den Unterbandfrequenzen jetzt als Simplexkanäle schaltbar sein, die Oberbandfrequenzen sind für den Betrieb der AIS Transponder reserviert worden.

Anmerkung: das AIS, das ab jetzt stufenweise in den nächsten Jahre von der IMO (International Maritime Organization) für die Sicherheit in der Berufsschifffahrt eingeführt wird, steht auch der Sportschifffahrt zur Verfügung. Es wird erwartet, dass ab etwa 2008  für diese Anwender erschwingliche AIS Transponder zur Verfügung stehen werden.

Noch ein Tipp: Bevor Sie sich ein Funkgerät kaufen (z.B. Internet, eBay, Flohmarkt o.ä.); fragen Sie nach bei der RegTP !

Hörwache auf UKW-Kanal 16 bleibt international erhalten

Nach ausführlicher Diskussion über die Hörwache auf UKW-Kanal 16 kam der Unterausschuss COMSAR 8 der International Maritime Organization (IMO) zu dem Schluss, dass die Hörwache auf Kanal 16 für SOLAS -Schiffe, wenn sie sich auf See befinden, auch in absehbarer Zeit erforderlich ist, damit:

  1. ein Kanal für die Notalarmierung und den Funkverkehr für Nicht -SOLAS-Schiffe (z.B. Yachten) und

  2. für den Funkverkehr Schiff-Schiff für SOLAS -Schiffe zur Verfügung steht.

Quelle: NfS 46/04  [03.03.2005]

 

Skipper ist jetzt auch Funker

Ebenfalls in der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Das Short range certificate (SRC) gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten und das Longe range certificate (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/Kurzwellengeräten und Satellitentelefonen benötigt. Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in der Sportschifffahrt nicht. [24.08.2005]

Promillegrenze gesenkt

In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist festgelegt worden, dass "wer 0,25mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut...ein Fahrzeug nicht führen darf oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben darf". Das bedeutet, dass auf Yachten Skipper, Wachführer, aber auch Mitsegler mit einer Aufgabe auf dem Vordeck oder im Maschinenraum, diesen Wert nicht überschreiten dürfen. In der Fahrgastschifffahrt und bei Gefahrguttransporten ist der Wert sogar auf 0,0 Promille festgesetzt. [24.08.2005]

 

Neues Waffengesetz ab den 01.04.2003

Zum 01.04. tritt nun das neue Waffengesetz in Kraft, mit entsprechenden Änderungen durch den Vorfall in Erfurt. Bei der Novellierung wurde oft Argumente wie: "Amerikanische Verhältnisse" oder auch "Waffen gefährden die innere Sicherheit" angeführt. Um den Wahrheitsgehalt dieser und weiterer Aussagen zu prüfen können in den folgenden Links Statistiken oder auch andere Fakten entnommen werden.

 

Beschreibung neues Waffengesetz

Zum 01.04. tritt zwar das Waffengesetz in Kraft, aber die ausführenden Verwaltungsvorschriften fehlen noch, insofern ist zur Zeit noch ein Unsicherheitsfaktor vorhanden, der hoffentlich in den nächsten Wochen verschwindet.
Fakt ist, daß es künftig keinen Eintrag im Führerschein mehr gibt, sondern ein zentrales Dokument den Sachkundenachweis darstellt.
Vorab kann man aber schon folgende Aussagen machen:

Frei erwerbbare Signalgeber mit PTB-Zulassungszeichen

Der Erwerb ist weiterhin mit 18 Jahren gestattet, aber zum Führen in der Öffentlichkeit wird der kleine Waffenschein gebraucht!
Transport von der Wohnung zum Boot wird wahrscheinlich weiterhin ohne kleinen Waffenschein möglich sein.

 Nicht frei erwerbbare Signalpistole ohne PTB Zulassungszeichen

Aufbewahrung "einer" Signalpistole !

Die Aufbewahrung muss in einem Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B erfolgen, die Munition ist getrennt und gesichert aufzubewahren, oder zusammen in einem Waffenschrank der Stufe 0. Ausnahmen können mit der zuständigen Ordnungsbehörde abgeklärt werden. Die Behörde kann bei Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuges der WBK!

Der  Erwerb !

Wie bisher, nur das nach drei Jahren wiederholt das Bedürfnis geprüft wird. Bei erloschenem Bedürfnis, muss die Signalpistole abgegeben werden. Quelle: http://www.esys.org

 

Richtlinien für die Pyroprüfung sind geändert

Seit dem 01.08.2005 ist die pyrotechnische Zusatzprüfung entfallen und eine neue eigene Prüfung installiert worden. Der Fragenkatalog besteht jetzt aus 120 Fragen. In der Prüfung werden dann 30 Fragen gestellt, welche in 60 Minuten zu beantworten sind. Dazu kommt eine praktische Prüfung. Es wird ein eigener Schein ausgestellt - der Zusatzstempel im Sbf-See entfällt. Auch die Kosten sind neu geregelt. Vor dem 01.08. 2005 erworbene Pyronachweise behalten die Gültigkeit.

 

 

Aktuelles: KVR - Neu: Änderung Regel 33 und 35 / Ausrüstung für Schallsignale

Fahrzeuge zwischen 12m und 20m müssen zukünftig nicht mehr mit einer Glocke zur Abgabe von Schallsignalen ausgerüstet sein.

Die gemäß Regel 35 vorgeschriebenen Glockensignale entfallen. Es muss dann allerdings mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben.

(Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See / Kollisionsverhütungsregeln - KVR)

Aktuelles: BinSchStrO - Neu: Radarbenutzungspflicht bei unsichtigem Wetter

Seit dem 1.1.2004 müssen auf den Binnenschifffahrtsstraßen alle Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter Radar benutzen.

(30. BinSchStrOAbweichV)

Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Begriff "unsichtiges Wetter" definiert als Sichtweite unter 500 m.

Freimengen für Alkoholika + Rauchwaren

Seit dem 1.1.2004 gelten die folgenden generösen Einfuhrbestimmungen - pro Person.....

Schweden:

- Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) = 10 l (14 Fl. à 0,7 l)

- Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%) = 20 l (28 Fl. à 0,7 l)

- Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumweine (Alkoholgehalt über 3,5% jedoch unter 15%) = 90 l (90 Fl. à 1 l oder 128 Fl. à 0,7 l)

- Bier = 110 l (333 Fl./Ds. à 33 cl oder 200 Ds. à 0,5 l)

800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak

Finnland: Unbeschränkte Mengen für den privaten Verbrauch.

Mitgeteilt von Eberhard Röhl, Repräsentant der Kreuzer-Abteilung in Kalmar/Südostküste Schweden

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