Führerscheine - Scheine - Funk - SRC und UBI

 

Hier arbeiten wir !
Die Ausbildung der Yachtschule ist spezialisiert auf Gruppen und Einzelausbildung . Ob in Abendseminaren oder speziellen Wochenseminaren. Wir lassen  keinen Schüler im Regen stehen! Wer besondere Hilfe in den  Lehrstoffen u. in der Praxis  benötigt, wird diese von uns erhalten . Außerdem erhält jeder Teilnehmer vereinfachte Modelantworten für den Lehrstoff der Führerscheine u. Funk. Diese helfen zu einem besseren Verständnis u. erleichtern die Aufnahmefähigkeit in den einzelnen Lehrstoffen. Wir bemühen uns  nach abgeschlossenen Seminaren für unsere zukünftigen Skipper Ansprechpartner zu sein !

 


                                                                      

                                                                                  

 Knotentafel der  www.dsv-pa-bochum.de

 

 

   Windstärken 0-12 nach Beaufort-Skala

Flaggenalphabet-Signalflaggen und deren Bedeutung

Boots und Yachtversicherer

Gezeitenvorausberechnungen vom BSH

Führerscheinvorschriften und Hinweise der Länder.    

Herausgeber Quellangabe Deutscher Motoryachtverband e.V. Duisburg.

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Information zu den Führerscheinen - Segelscheinen - Funk

Wann benötige ich einen Führerschein?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen.

Motorbootführerscheine
sind ab 3,68 kW Leistung (5PS) amtlich vorgeschrieben. (In Berlin gibt es eine Führerscheinpflicht für alle Motorboote, unabhängig von der Leistung). Auf Binnengewässer (Main, Rhein, Donau, etc.) ist der Sportbootführerschein -Binnen, auf Küstengewässern (Ostsee, Nordsee, etc,) der Sportbootführerschein-See erforderlich.

Segelscheine
sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD nicht amtlich vorgeschrieben (Ausnahmen: Auf Berliner Gewässer ab 3 qm Segelfläche und am Bodensee ab 12 qm ist der Segelschein notwendig). Es ist ratsam, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen. Warum ?Für das Chartern einer Jolle oder Yacht, bei DSV - Regaten, aus Versicherungsgründen u. um ausreichende Kenntnisse zu besitzen.

 

 

Amtliche Sportbootführerscheine:
MOTORBOOTE SEGELBOOTE Geltungsbereich
Sportbootführerschein Binnen unter Motor
ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben
Gilt bis 14,99 Meter Länge.
(in Berlin generell vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 16 Jahre
Sportbootführerschein Binnen unter Segel
nicht amtlich vorgeschrieben,
 wird aber meist verlangt, um ein Boot mieten zu können
(in Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 14 Jahre
Binnengewässer
alle Binnengewässer 
innerhalb der BinnenSchStrO, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportbootführerschein See
ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben
Keine Begrenzung der PS-Stärke und Bootsgröße.
(Das Sportboot darf jedoch nicht gewerblich genutzt werden, der SBF-See gilt nicht auf Binnengewässern)
Voraussetzungen: 16 Jahre
  Küstengewässer
im Geltungsbereich der SeeSchStrO
3 Seemeilen-Bereich und Seeschifffahrtsstraßen, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportküstenschifferschein
unter Motor (SKS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung nach SBF-See
Sportküstenschifferschein
unter Segel (SKS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung nach SBF-See
Küstengewässer
bis 12 Seemeilen
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt
Sportseeschifferschein
unter Motor (SSS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See
(oder 700 sm nach BR-Schein)
Sportseeschifferschein
unter Segel (SSS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 16 Jahre,
SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See,
(oder 700 sm nach BR-Schein)
Küstengewässer
bis 30 Seemeilen
gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee, wird im Ausland anerkannt
Sporthochseeschifferschein
unter Motor (SHS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 18 Jahre,
Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm
Sporthochseeschifferschein
unter Segel (SHS)

freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse,
für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben
Voraussetzungen: 18 Jahre,
Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm
Hochsee
alle Weltmeere

Segelführerscheine des Deutschen Seglerverbandes ( DSV )
SEGELBOOTE Geltungsbereiche
A-Schein
Nicht amtlich vorgeschrieben,
(in Berliner Gewässern wird ab 3 qm Segelfläche der amtliche SBF unter Segel vorgeschrieben)
Voraussetzungen: 14 Jahre
Binnengewässer
Alle Binnengewässer innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, 
der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt)
BR-Schein
Nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber von fast allen Charteragenturen verlangt.
Voraussetzungen: 16 Jahre, bei der 1.Teilprüfung SBF-Binnen/Segel, oder SBF-See, oder 150 sm Praxiserfahrung
Küstengewässer
bis 12 Seemeilen
BK-Schein
Voraussetzungen: 18 Jahre, BR-Schein und danach 1000 sm
Küstengewässer
bis 30 Seemeilen
gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee
C-Schein
Voraussetzungen: 18 Jahre, 
BK-Schein und danach 2000 sm

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Was für einen Führerschein brauche ich ?

Für Binnengewässer (z.B. Ems, Weser, Elbe, Rhein, Donau usw.) ist der Sportbootführerschein - Binnen,  für den Küstenbereich (Ost- und Nordsee) ist der Sportbootführerschein-See jeweils ab einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Wer beide Reviere befahren möchte, muss also im Besitz beider Führerscheine sein.
Wenn Sie beide Führerscheine erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuerst den Kurs SBF - See zu absolvieren und  danach  den Erweiterungskurs SBF - Binnen zu belegen. Der Erweiterungskurs verkürzt sich dann auf einen Abend, da  ca.40% des Lehrstoffes identisch sind. Außerdem ist keine zweite praktische Prüfung erforderlich .

Was für einen Führerschein brauche ich am Bodensee?

Auf dem Bodensee gilt für die drei Anliegerstaaten die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee. Die Bodensee-Schifffahrtsordnung. Für Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A erforderlich (Mindestalter 18 Jahre). Für Segelboote ab 12 qm Segelfläche und mehr, das Bodenseeschifferpatent der Kategorie B (Mindestalter 16 Jahre). Für motorisierte Segelboote werden beide Patente (A + B) erforderlich sein.
Befristet anerkannt wird der Sportbootführerschein
-See. Die Anerkennung wird durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau ausgestellt. Diese darf  höchstens für den Zeitraum eines Monats innerhalb eines Kalenderjahres zugeteilt werden. Für dies Gastpatent wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

  
Landratsamt Konstanz
Schifffahrtsamt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531-8000
Landratsamt Friedrichshafen
Schifffahrtsamt
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel.: 07541-2040
Landratsamt Lindau
Schifffahrtsamt
Stiftsplatz 4
88131 Lindau 
Tel.: 08382-2700

Die Bodenseeschiffer-Patente können in Sportbootführerschein - Binnen umgeschrieben werden. Im umgekehrtem Falle nicht. Die Praxis Binnen wird anerkannt, die theoretische Prüfung für die Bodensee-Gesetzes - und Revierkunde muss  abgelegt werden.

Werden deutschen Führerscheine im Ausland anerkannt ?

 In fast allen Ländern, in den eine eigene Führerscheinpflicht besteht, sind die deutschen Führerscheine anerkannt (z.B.: Spanien, Portugal, Türkei, Niederlande ,Italien, Kroatien, Slowenien, usw. )

Was ist mit alten Führerscheinen aus der ehemaligen DDR?

Es ist keine Umschreibung nötig, da im Einigungsvertrag  festgelegt wurde, dass die Scheine weiter gelten. Im Ausland außerhalb von Deutschland kann es vorkommen, dass diese Scheine nicht anerkannt werden.  Somit ist eine Umschreibung gegebenenfalls doch ratsam. Die Umschreibung kann über den Koordinationsausschuss des DSV und DMYV vorgenommen werden.

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel. (040) 632009

Was ist Inhalt des Sportküstenschifferschein - SKS ?

Der Sportküstenschifferschein - ( SKS )  ist ein amtlicher Führerschein für Segel - und Motoryachten für Küstengewässer aller Staaten innerhalb der 12 Seemeilengrenze.
Der SKS ist ein freiwilliger Führerschein, welcher wie der BR- Schein von dem meisten Verchaterern und Versicherungen als Befähigungsnachweis gefordert wird.
Der BR-Schein des DSV wurde
hauptsächlich von Seglern erworben. Für Motorbootfahrer gab es bisher keinen vergleichbaren Führerschein . Der Deutsche Motor-Yacht-Verband strebte daher für seine Mitglieder die Einführung eines Führerscheines für den Küstenbereiche bis 12 sm an. Damit die Vielzahl bestehender Führerscheine nicht noch weiter wächst, taten sich der DSV und der DMYV zusammen, um mit dem Bundesverkehrsministerium sich auf den gemeinsamen freiwilligen Sportküstenschifferschein zu einigen.
Der SKS kann wahlweise für Motoryachten ( nur
unter Maschine ) und für Segelyachten ( unter Maschine und Segel ) absolviert werden. Ab dem 1.10.1999 giebt es auch für den Motorbootskipper einen vergleichbaren Führerschein für den Bereich innerhalb 12 Seemeilen.
Er schließt eine Lücke der amtlichen Führerscheine zwischen dem Sportbootführerschein - See 3 Seemeilengrenze und dem Sportseeschifferschein ( SSS )
.

Was ist der Unterschied zwischen einem BR - Schein u. SKS - Schein ?

Der BR-Schein bleibt uns nach dem am 1.10.99 eingeführten neuen Sportküstenschifferschein ( SKS ) weiterhin erhalten.  Die Prüfungsanforderungen und der Geltungsbereich im 12 Seemeilenbereich Küste sind identisch. Weil es sich beim BR-Schein und beim SKS um inhaltlich gleichwertige Lizenzen handelt, ist es Ihnen überlassen, welchen Schein Sie machen werden.

Es bestehen folgende Unterschiede zwischen dem BR - Schein und dem SKS:

 

Trotz der höheren Gebühren des SKS gegenüber des BR-Scheines, empfehlen, wir den SKS zu absolvieren. Hier handelt es sich um eine amtliches Zertifikat welches bestimmt mehr Anerkennung finden wird als der BR-Schein. Erfahrungen der letzten Jahre um dem amtlichen SSS und SHS haben es gezeigt. Die Verbandsscheine BK und C des DSV, haben nach Einführung des SSS und SHS fast an Bedeutung verloren.
Denn die Prüfungsinhalte für BR und SKS sind identisch.

Kann der BR-Schein zum SKS umgeschrieben werden ?

Die Ausstellung des neuen Sportküstenschifferscheines ohne Prüfung ist unter folgenden Gegebenheiten möglich:

Die Ausstellung des SKS übernimmt die Zentrale Verwaltungsstelle beim DSV, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, Tel. (040) 6320090, Fax (040) 63200913. Das Antragsformular erhalten Sie beim DSV - Hamburg, per Telefax .Oder auf den Seiten des DSV im PDF - Format zum runterladen mit dem Programm Acrobat Reader.

Benötige ich für den BR u. SKS Vorkenntnisse ?

Ich muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerscheinens - See sein.

Das ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer BR- und SKS - Prüfung.

Wer den SKS nur unter Motor absolvieren möchte, hat mit dem SBF - See ausreichende Vorkenntnisse.

Interessenten, die die BR- oder die SKS - Prüfung unter Motor und Segel absolvieren möchte, werden  vergleichbare praktische und theoretische Kenntnisse des Segelns voraussetzt.
Die Prüfungsordnung für BR und SKS setzen zwar  keinen Führerschein für das Segeln Binnengewässer voraus. Wer  diesen Segelführerschein nicht besitzt, sollte sich das erforderliche Theoriewissen aneignen, weil bei der Ausbildung für den BR und SKS auf diesem Grundwissen des Segelführerscheines - Binnen aufgebaut wird.

Achtung Segeleinsteiger !Wir empfehlen , vor dem BR-Schein oder BSK-Schein wenigstens eine praktische Segelausbildung zu absolvieren. Das theoretische Grundwissen kann im Selbststudium erarbeitet werden.  Noch besser wäre den Binnenschein unter Segel zu absolvieren.

Beim BR-Schein- und SKS - empfehlen wir, vor der praktischen Prüfung den Theoriekurse zuabsolvieren. In der Theorie werden die Navigationskenntnisse erworben die während des Ausbildungstörns praktisch angewendet werden. Navigation ist Bestandteil der BR- und SKS - Praxisprüfung.
Wenn Sie jedoch Ihre Praxisausbildung (und das Erreichen der geforderten 300 Seemeilen) auf zwei einwöchige Törns aufteilen, können Sie einen der beiden Törns auch vor der Theorieausbildung einplanen.

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Änderungen im See - und Binnenfunk
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau - und Wohnungswesen hat im Januar 2003 bekannt gegeben, dass sich die Struktur der Funkzeugnisse geändert hat.

  1. Die Struktur des Funkzeugniswesens wurde neu zu gegliedert.

  2. Die Gültigkeitsdauer der Betriebszeugnisse für die Großschifffahrt wurde auf fünf Jahre  beschränkt.

  3. Die Zuständigkeit für die Genehmigungs - und Prüfungsverfahren ( bisher bei der RegTP ) auf die Seefahrtschulen bzw. die Wassersportverbände DMYV, DSV zu übertragen .

  4. Die vereinfachten Zusatzprüfungen wurden abgeschaft.

Beabsichtigt ist, Seefunkzeugnisse für die Großschifffahrt (dies sind die Fahrzeuge, die dem SOLAS - Abkommen unterliegen) auf der einen und für die Sport - und Kleinschifffahrt ( Fahrzeuge, die nicht dem SOLAS - Abkommen unterliegen) auf der anderen Seite zu schaffen.

Die Seefunkzeugnisse für die Großschifffahrt sind am Zusatz “für Funker” erkennbar. Die Gültigkeit dieser Zeugnisse ist auf fünf Jahre beschränkt worden. Die folgenden Zeugnisse, die nur an den Seefahrtschulen erworben werden können, berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seefunksystem GMDSS:

  1. “Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC )”

  2. “Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC )”                       Berufsschifffahrt !

  3. “UKW - Betriebszeugnis für Funker ( UBZ )”

Zu  - und Kleinschifffahrt zählen u. a. Sportboote, Traditionsschiffe, Fahrzeuge, auf denen nicht mehr als 12 Personen gewerblich befördert werden (Ausbildungsfahrzeuge), Fischerei -, Lotsen - und Behördenfahrzeuge, Schlepper und schwimmende Geräte. Hier wird es zwei Seefunkzeugnisse ( ohne Zusatz für Funker ) und ein Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk geben, die bei den vom Deutschen Motoryachtverband ( DMYV ) und Deutschen Segler -Verband (DSV) eingerichteten Prüfungsausschüssen erworben werden können.

  1. Allgemeines Funkbetriebszeugnis ( Long Range Certifikate ( LRC )

  2. Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker ( SRC )  Auf  Seminare  Serviceseite klick hier                        

  3. UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI ) Auf  Seminare  Serviceseite klick hier

Anders als bisher berechtigen die neuen Seefunkzeugnisse LRC u. SRC nicht mehr zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Dieses ist nur mit dem UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI ) gestattet, welches in einer gesonderten Prüfung ( Ergänzungsprüfung ) erworben werden kann. Seefunk nur noch in englischer Form möglich , außer den theoretischen Fragen u. die  Fragebögen !

  1. Inhaber eines alten Seefunkzeugnisses konnten dieses bisher durch eine vereinfachte Zusatzprüfung zu einem Betriebszeugnis ( zur Teilnahme am GMDSS ) erweitern. Diese Möglichkeit ist entfallen.

  2. Es ist beabsichtigt, das Genehmigungsverfahren für Seefunkanlagen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) zu übertragen.

  3. Bei den Sportbootverbänden Deutscher Motoryacht Verband ( DMYV ) und Deutscher Segler-Verband (DSV) ist angeblich geplant, die bisherigen Multiple-Choice-Fragebögen (Antworten ankreuzen) in offene Fragebögen (Antworten frei formulieren) umzuwandeln, um das Prüfungsverfahren an die Sportbootführerscheine anzupassen.

  4. Ein Seefunkzeugnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber in gefährdender Weise gegen Vorschriften des Seefunkdienstes verstoßen hat.

  5. Es wird nunmehr klargestellt, dass für die Bedienung von Satelliten-Seenotfunkbaken  ( Sat - Epirb ) der Besitz eines Funkzeugnisses nicht erforderlich ist.

Bisher ausgestellte Funkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist für die Sportschifffahrt nicht erforderlich!

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