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Knotentafel der

Windstärken 0-12 nach Beaufort-Skala
Flaggenalphabet-Signalflaggen und deren Bedeutung
Gezeitenvorausberechnungen vom BSH
Führerscheinvorschriften und Hinweise der Länder.
Herausgeber Quellangabe Deutscher Motoryachtverband e.V. Duisburg.
Niederlande Belgien/Luxenburg Bodensee Dänemark Finnland Frankreich/Binnen Frankreich/Küste Italien
Kroatien Österreich Polen Schweden Spanien Brandschutz IBS Flaggenführung Downloads
Information zu den Führerscheinen - Segelscheinen - Funk
Wann benötige ich einen Führerschein?
Zunächst ist zu unterscheiden
zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen.
Motorbootführerscheine
sind ab 3,68 kW
Leistung (5PS) amtlich vorgeschrieben. (In Berlin gibt es eine Führerscheinpflicht
für alle Motorboote, unabhängig von der Leistung). Auf Binnengewässer (Main,
Rhein, Donau, etc.) ist der Sportbootführerschein -Binnen, auf Küstengewässern
(Ostsee, Nordsee, etc,) der Sportbootführerschein-See erforderlich.
Segelscheine
sind auf Binnen- und Küstengewässern
der BRD nicht amtlich vorgeschrieben (Ausnahmen: Auf Berliner Gewässer ab 3 qm
Segelfläche und am Bodensee ab 12 qm ist der Segelschein notwendig). Es
ist ratsam, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen. Warum ?Für das Chartern einer
Jolle oder Yacht, bei DSV - Regaten, aus Versicherungsgründen u. um ausreichende
Kenntnisse zu besitzen.
Sportbootführerschein Binnen
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen
Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der
Binnenschifffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche
Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schifffahrtspolizeiverordnungen für
Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten
(Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer
Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Für
Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997
erteilten Sportbootführerscheine- Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15
m³ Wasserverdrängung) weiter. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 16
Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe);
Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit, Vorlage eines Kfz-Führerscheines
/ Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des
Deutschen Motoryachtverbandes e.V. abgenommen.
Sportbootführerschein See
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung See
Amtlich vorgeschrieben auf allen Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der
Seeschifffahrtsstraßenordnung. Vorgeschrieben für alle Führer von
Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS)
ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das
Sportboot darf nicht gewerblich nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt
werden. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt;
ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen;
Geeignetheit; Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses;
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen
werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV)
und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
Besonderheiten:
Sportschifferpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m
oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
Info: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen West, Süd, Südwest
Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird für das Führen eines
Fahrzeuges mit einer Länge von 15m oder mehr ein Sportschifferzeugnis benötigt.
Info: Wasser- und Schiffahrtsdirektionen
Bodenseeschifferpatent
Grundlage: Bodenseeschifffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke
Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist
eine Sonderprüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer ab 18
Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als
12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist
der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Inhaber des Führerscheins
der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent
in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen.
Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter
Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern
kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes
"Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz
eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.
Berlin
Auf einigen wenigen Binnenschifffahrtsstraßen Berlins ist der Sportbootführerschein
BINNEN für alle Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine amtlich
vorgeschrieben. Weitere Sonderregelungen sind für Sportboote unter Segel zu
beachten. Die beiden Führerscheine Motorbootführerschein Land Berlin
(orange) und Segelschein Land Berlin mit Zusatzprüfung Motor (gelb)
berechtigen die Inhaber nur noch zum Führen von Wasserfahrzeugen mit Motor
im Land Berlin. Auf Antrag werden sie vom Deutschen Motoryachtverband in den
Sportbootführerschein BINNEN umgeschrieben
Sportküstenschifferschein
- SKS
Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von
Yachten und Traditionsschiffen im Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen
Abstand von der Festlandküste. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Sportbootführerschein See, Seemeilennachweis über 300 Seemeilen nach
Antriebsart Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen
Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV)
abgenommen.
Info: Zentrale Verwaltungsstelle Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon (0 40) 63 20 09-0
Fax: (0 40) 63 20 09-28
Sportseeschifferschein
Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und
Traditionsschiffen in küstennahen Seegewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand
von der Festlandküste sowie die Seengebiete der Ost- und Nordsee, des
Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des
Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Der Erwerb eines Sportsee-, Sportküsten-
und Sporthochseeschifferscheins wird aus seemännischen und sachlichen Gründen
empfohlen. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Sportbootführerschein
See; Sportküstenschifferschein oder BR-Schein des DSV und zusätzlich
Nachweis über 700 Seemeilen oder 1000 Seemeilen-Nachweis nach Erwerb des
Sportbootführerscheines-See Info: Zentrale Verwaltungsstelle, s.o.
Sporthochseeschifferschein
Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und
Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt. Die weltweite Fahrt umfasst alle
Meere. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 18 Jahre alt, nach Erwerb
des Sportseeschifferscheines Nachweis über 1000 Seemeilen.
Amtliche Sportbootführerscheine:
| MOTORBOOTE | SEGELBOOTE | Geltungsbereich |
| Sportbootführerschein
Binnen unter Motor ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Gilt bis 14,99 Meter Länge. (in Berlin generell vorgeschrieben) Voraussetzungen: 16 Jahre |
Sportbootführerschein
Binnen unter Segel nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber meist verlangt, um ein Boot mieten zu können (in Berlin ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben) Voraussetzungen: 14 Jahre |
Binnengewässer alle Binnengewässer innerhalb der BinnenSchStrO, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt |
| Sportbootführerschein
See ab 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Keine Begrenzung der PS-Stärke und Bootsgröße. (Das Sportboot darf jedoch nicht gewerblich genutzt werden, der SBF-See gilt nicht auf Binnengewässern) Voraussetzungen: 16 Jahre |
Küstengewässer im Geltungsbereich der SeeSchStrO 3 Seemeilen-Bereich und Seeschifffahrtsstraßen, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt |
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| Sportküstenschifferschein unter Motor (SKS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung nach SBF-See |
Sportküstenschifferschein unter Segel (SKS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, bis zur Praxisprüfung 300 sm Erfahrung nach SBF-See |
Küstengewässer bis 12 Seemeilen der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt |
| Sportseeschifferschein unter Motor (SSS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See (oder 700 sm nach BR-Schein) |
Sportseeschifferschein unter Segel (SSS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 16 Jahre, SBF-See, 1000 sm Erfahrung nach SBF-See, (oder 700 sm nach BR-Schein) |
Küstengewässer bis 30 Seemeilen gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee, wird im Ausland anerkannt |
| Sporthochseeschifferschein unter Motor (SHS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 18 Jahre, Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm |
Sporthochseeschifferschein unter Segel (SHS) freiwilliger Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse, für gewerbliche Yachten und Traditionsschiffe vorgeschrieben Voraussetzungen: 18 Jahre, Sportseeschifferschein und zusätzlich 1000 sm |
Hochsee alle Weltmeere |
Segelführerscheine des Deutschen Seglerverbandes ( DSV )
| SEGELBOOTE | Geltungsbereiche |
| A-Schein Nicht amtlich vorgeschrieben, (in Berliner Gewässern wird ab 3 qm Segelfläche der amtliche SBF unter Segel vorgeschrieben) Voraussetzungen: 14 Jahre |
Binnengewässer Alle Binnengewässer innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung, der Führerschein wird auch im Ausland anerkannt) |
| BR-Schein Nicht amtlich vorgeschrieben, wird aber von fast allen Charteragenturen verlangt. Voraussetzungen: 16 Jahre, bei der 1.Teilprüfung SBF-Binnen/Segel, oder SBF-See, oder 150 sm Praxiserfahrung |
Küstengewässer bis 12 Seemeilen |
| BK-Schein Voraussetzungen: 18 Jahre, BR-Schein und danach 1000 sm |
Küstengewässer bis 30 Seemeilen gesamte Ostsee, gesamtes Mittemeer, Teile der Nordsee |
| C-Schein Voraussetzungen: 18 Jahre, BK-Schein und danach 2000 sm |
Was für einen Führerschein brauche ich ?
Für Binnengewässer (z.B.
Ems, Weser, Elbe, Rhein, Donau usw.) ist der
Sportbootführerschein - Binnen,
für den Küstenbereich (Ost- und Nordsee) ist der
Sportbootführerschein-See
jeweils ab
einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) amtlich vorgeschrieben. Wer
beide Reviere befahren möchte, muss also im Besitz beider Führerscheine sein.
Wenn Sie beide Führerscheine erwerben möchten,
empfehlen wir Ihnen, zuerst den Kurs SBF - See zu absolvieren und danach
den Erweiterungskurs SBF - Binnen zu belegen. Der Erweiterungskurs verkürzt sich
dann auf einen Abend, da ca.40% des Lehrstoffes identisch sind. Außerdem ist
keine zweite praktische Prüfung erforderlich .
Was für einen Führerschein brauche ich am Bodensee?
Auf dem
Bodensee gilt für die drei Anliegerstaaten die Verordnung über die Schifffahrt
auf dem Bodensee. Die Bodensee-Schifffahrtsordnung. Für Boote mit mehr als 4,4 kW
(6 PS) ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A erforderlich (Mindestalter 18
Jahre). Für Segelboote ab 12 qm Segelfläche und mehr, das Bodenseeschifferpatent
der Kategorie B (Mindestalter 16 Jahre). Für motorisierte Segelboote werden
beide Patente (A + B) erforderlich sein.
Befristet anerkannt wird der Sportbootführerschein-See.
Die Anerkennung wird durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz,
Friedrichshafen oder Lindau ausgestellt. Diese darf höchstens für den
Zeitraum eines Monats innerhalb eines Kalenderjahres zugeteilt werden. Für dies
Gastpatent wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
| Landratsamt
Konstanz Schifffahrtsamt Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Tel.: 07531-8000 |
Landratsamt
Friedrichshafen Schifffahrtsamt Glärnischstr. 1-3 88041 Friedrichshafen Tel.: 07541-2040 |
Landratsamt
Lindau Schifffahrtsamt Stiftsplatz 4 88131 Lindau Tel.: 08382-2700 |
Die Bodenseeschiffer-Patente können in Sportbootführerschein - Binnen umgeschrieben werden. Im umgekehrtem Falle nicht. Die Praxis Binnen wird anerkannt, die theoretische Prüfung für die Bodensee-Gesetzes - und Revierkunde muss abgelegt werden.
Werden deutschen Führerscheine im Ausland anerkannt ?
In fast allen Ländern, in den eine eigene Führerscheinpflicht besteht, sind die deutschen Führerscheine anerkannt (z.B.: Spanien, Portugal, Türkei, Niederlande ,Italien, Kroatien, Slowenien, usw. )
Was ist mit alten Führerscheinen aus der ehemaligen DDR?
Es ist keine Umschreibung nötig, da im Einigungsvertrag festgelegt wurde, dass die Scheine weiter gelten. Im Ausland außerhalb von Deutschland kann es vorkommen, dass diese Scheine nicht anerkannt werden. Somit ist eine Umschreibung gegebenenfalls doch ratsam. Die Umschreibung kann über den Koordinationsausschuss des DSV und DMYV vorgenommen werden.
Was ist Inhalt des Sportküstenschifferschein - SKS ?
Der Sportküstenschifferschein
-
( SKS ) ist ein amtlicher Führerschein für Segel - und Motoryachten für Küstengewässer
aller Staaten innerhalb der 12 Seemeilengrenze.
Der
SKS
ist ein freiwilliger
Führerschein, welcher wie der BR- Schein von dem meisten
Verchaterern
und Versicherungen als Befähigungsnachweis gefordert
wird.
Der BR-Schein des DSV wurde
hauptsächlich von Seglern erworben. Für Motorbootfahrer
gab
es bisher keinen vergleichbaren
Führerschein . Der Deutsche Motor-Yacht-Verband strebte daher
für seine Mitglieder die Einführung eines Führerscheines für den
Küstenbereiche bis 12 sm an. Damit die Vielzahl bestehender Führerscheine
nicht noch weiter wächst, taten
sich der DSV und der DMYV zusammen, um mit dem
Bundesverkehrsministerium sich auf den gemeinsamen freiwilligen Sportküstenschifferschein
zu einigen.
Der SKS kann wahlweise für Motoryachten
( nur unter Maschine )
und für Segelyachten ( unter Maschine und
Segel ) absolviert werden. Ab dem
1.10.1999
giebt
es auch für den Motorbootskipper einen vergleichbaren Führerschein
für den Bereich innerhalb 12 Seemeilen.
Er schließt eine Lücke der amtlichen Führerscheine
zwischen dem Sportbootführerschein - See 3 Seemeilengrenze und dem
Sportseeschifferschein ( SSS ).
Was ist der Unterschied zwischen einem BR - Schein u. SKS - Schein ?
Der BR-Schein bleibt uns nach dem am 1.10.99 eingeführten neuen Sportküstenschifferschein ( SKS ) weiterhin erhalten. Die Prüfungsanforderungen und der Geltungsbereich im 12 Seemeilenbereich Küste sind identisch. Weil es sich beim BR-Schein und beim SKS um inhaltlich gleichwertige Lizenzen handelt, ist es Ihnen überlassen, welchen Schein Sie machen werden.
Es bestehen folgende Unterschiede zwischen dem BR - Schein und dem SKS:
1.) Der BR-Schein des DSV wird hauptsächlich von Seglern erworben. Der SKS kann wahlweise für Motoryachten (nur unter Maschine) und für Segelyachten (unter Maschine und Segel) absolviert werden und ist daher auch für den Motorbootskipper ein Befähigungsnachweis für den Bereich der 12 Sm.
2.) Der BR-Schein ist ein Führerschein des Deutschen Segler-Verbande. Er ist kein amtlicher Führerschein, wobei es sich beim SKS um einen amtlichen Führerschein handelt.
3.) Prüfungsgebühren des SKS sind um etliches höher als die des BR-Scheines.
Trotz der höheren Gebühren
des SKS gegenüber des BR-Scheines, empfehlen, wir den SKS zu absolvieren. Hier
handelt es sich um eine amtliches Zertifikat welches bestimmt mehr Anerkennung
finden wird als der BR-Schein. Erfahrungen der letzten Jahre um dem amtlichen
SSS und SHS haben es gezeigt. Die Verbandsscheine BK und C des DSV, haben nach
Einführung des SSS und SHS fast an Bedeutung verloren.
Denn die Prüfungsinhalte
für BR und SKS sind
identisch.
Kann der BR-Schein zum SKS umgeschrieben werden ?
Die Ausstellung des neuen Sportküstenschifferscheines ohne Prüfung ist unter folgenden Gegebenheiten möglich:
1.) Wenn im Besitz des Sportbootführerscheines-See
2.) Sowie im Besitz des DSV-BR-Scheines, ausgestellt vor dem 01.10.1999.
3.) Bei Vorlage eines BR-Scheines, der nach dem 31.12.97 ausgestellt worden ist, zusätzlicher Nachweis über 500 Seemeilen im Küstenbereich als zusätzlicher Erfahrungsnachweis.
4.) Bei BR-Scheinen, die vor dem 01.01.98 ausgestellt worden sind, ist der zusätzliche Nachweis von Seemeilen nicht erforderlich, da hier von entsprechender Erfahrung ausgegangen wird.
5.) Es muss beim DSV ein Antrag gestellt werden. Dabei sind einzureichen: Kopie des BR-Scheines, Passbild,
Die Ausstellung des SKS übernimmt die Zentrale Verwaltungsstelle beim DSV, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, Tel. (040) 6320090, Fax (040) 63200913. Das Antragsformular erhalten Sie beim DSV - Hamburg, per Telefax .Oder auf den Seiten des DSV im PDF - Format zum runterladen mit dem Programm Acrobat Reader.
Benötige ich für den BR u. SKS Vorkenntnisse ?
Ich muss im Besitz des amtlichen Sportbootführerscheinens - See sein.
Das ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer BR- und SKS - Prüfung.
Wer den SKS nur unter Motor absolvieren möchte, hat mit dem SBF - See ausreichende Vorkenntnisse.
Interessenten, die die BR-
oder die SKS - Prüfung unter Motor und Segel absolvieren möchte, werden
vergleichbare praktische und theoretische Kenntnisse des Segelns voraussetzt.
Die Prüfungsordnung für BR und SKS setzen zwar
keinen Führerschein für das Segeln Binnengewässer voraus. Wer diesen
Segelführerschein nicht besitzt, sollte sich das erforderliche Theoriewissen
aneignen, weil bei der Ausbildung für den BR und SKS auf diesem Grundwissen des
Segelführerscheines - Binnen aufgebaut wird.
Achtung Segeleinsteiger !Wir empfehlen , vor dem BR-Schein oder BSK-Schein wenigstens eine praktische Segelausbildung zu absolvieren. Das theoretische Grundwissen kann im Selbststudium erarbeitet werden. Noch besser wäre den Binnenschein unter Segel zu absolvieren.
Beim
BR-Schein- und SKS - empfehlen wir, vor der praktischen Prüfung den
Theoriekurse zuabsolvieren. In der Theorie werden die Navigationskenntnisse
erworben die während des Ausbildungstörns praktisch angewendet werden.
Navigation ist Bestandteil der BR- und SKS - Praxisprüfung.
Wenn Sie jedoch Ihre Praxisausbildung
(und das Erreichen der geforderten 300 Seemeilen) auf zwei einwöchige Törns
aufteilen, können Sie einen der beiden Törns auch vor der Theorieausbildung
einplanen.
Änderungen
im See - und Binnenfunk
Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau - und Wohnungswesen hat im Januar 2003
bekannt gegeben, dass sich die Struktur der Funkzeugnisse geändert hat.
Die Struktur des Funkzeugniswesens wurde neu zu gegliedert.
Die Gültigkeitsdauer der Betriebszeugnisse für die Großschifffahrt wurde auf fünf Jahre beschränkt.
Die Zuständigkeit für die Genehmigungs - und Prüfungsverfahren ( bisher bei der RegTP ) auf die Seefahrtschulen bzw. die Wassersportverbände DMYV, DSV zu übertragen .
Die vereinfachten Zusatzprüfungen wurden abgeschaft.
Beabsichtigt ist, Seefunkzeugnisse für die Großschifffahrt (dies sind die Fahrzeuge, die dem SOLAS - Abkommen unterliegen) auf der einen und für die Sport - und Kleinschifffahrt ( Fahrzeuge, die nicht dem SOLAS - Abkommen unterliegen) auf der anderen Seite zu schaffen.
Die Seefunkzeugnisse für die Großschifffahrt sind am Zusatz “für Funker” erkennbar. Die Gültigkeit dieser Zeugnisse ist auf fünf Jahre beschränkt worden. Die folgenden Zeugnisse, die nur an den Seefahrtschulen erworben werden können, berechtigen zur Teilnahme am weltweiten Seefunksystem GMDSS:
“Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC )”
“Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC )” Berufsschifffahrt !
“UKW - Betriebszeugnis für Funker ( UBZ )”
Zu - und Kleinschifffahrt zählen u. a. Sportboote, Traditionsschiffe, Fahrzeuge, auf denen nicht mehr als 12 Personen gewerblich befördert werden (Ausbildungsfahrzeuge), Fischerei -, Lotsen - und Behördenfahrzeuge, Schlepper und schwimmende Geräte. Hier wird es zwei Seefunkzeugnisse ( ohne Zusatz für Funker ) und ein Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk geben, die bei den vom Deutschen Motoryachtverband ( DMYV ) und Deutschen Segler -Verband (DSV) eingerichteten Prüfungsausschüssen erworben werden können.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis ( Long Range Certifikate ( LRC )
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker ( SRC ) Auf Seminare Serviceseite klick hier
UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI ) Auf Seminare Serviceseite klick hier
Anders als bisher berechtigen die neuen Seefunkzeugnisse LRC u. SRC nicht mehr zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Dieses ist nur mit dem UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI ) gestattet, welches in einer gesonderten Prüfung ( Ergänzungsprüfung ) erworben werden kann. Seefunk nur noch in englischer Form möglich , außer den theoretischen Fragen u. die Fragebögen !
Inhaber eines alten Seefunkzeugnisses konnten dieses bisher durch eine vereinfachte Zusatzprüfung zu einem Betriebszeugnis ( zur Teilnahme am GMDSS ) erweitern. Diese Möglichkeit ist entfallen.
Es ist beabsichtigt, das Genehmigungsverfahren für Seefunkanlagen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ( BSH ) zu übertragen.
Bei den Sportbootverbänden Deutscher Motoryacht Verband ( DMYV ) und Deutscher Segler-Verband (DSV) ist angeblich geplant, die bisherigen Multiple-Choice-Fragebögen (Antworten ankreuzen) in offene Fragebögen (Antworten frei formulieren) umzuwandeln, um das Prüfungsverfahren an die Sportbootführerscheine anzupassen.
Ein Seefunkzeugnis ist zu entziehen, wenn der Inhaber in gefährdender Weise gegen Vorschriften des Seefunkdienstes verstoßen hat.
Es wird nunmehr klargestellt, dass für die Bedienung von Satelliten-Seenotfunkbaken ( Sat - Epirb ) der Besitz eines Funkzeugnisses nicht erforderlich ist.
Bisher ausgestellte Funkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist für die Sportschifffahrt nicht erforderlich!